Die Waschmaschine läuft aus und die neuen Möbel sind hinüber. Auch wenn bei einem Einbruchdiebstahl der Rechner, Laptop oder das Smartphone gestohlen werden, kommt eine Hausratversicherung auf. Doch was geschieht, wenn elektronische Geräte durch Überspannung nach einem Blitzschlag Schaden nehmen? In diesen Fällen greift die Hausratversicherung nur, wenn eine entsprechende Zusatzleistung hinzu gebucht wurde.
Diese Leistungen sind Standard in einer Hausratversicherung
Wie so oft unterscheiden sich die Tarife der Versicherer im Leistungsumfang und der Prämie. In aller Regel sichern die meisten Anbieter jedoch klassisch Raub, Vandalismus und Einbruchdiebstahl ab. Verschafft sich also ein Dieb mit Gewalt Zugang zur Wohnung und stiehlt den nagelneuen Laptop, kommt die Versicherung dafür auf. Ebenfalls versichert werden Leitungswasserschäden, also wenn beispielsweise durch einen Rohrbruch das teure Tablet einen Wasserschaden erleidet. Selbst Hagel- und Sturmschäden am Hausrat werden finanziell ersetzt. Wird ein elektronisches Gerät etwa außerhalb des Haushalts, zum Beispiel im Urlaub durch einen Einbruchdiebstahl entwendet, ist auch dies in aller Regel versichert. Nicht jedoch greift der Tarif automatisch bei einem Überspannungsschaden durch Blitzschlag. Dieser Schadensfall ist nur in selten Fällen in Standardtarifen enthalten. Zumeist kann er jedoch ähnlich der Fahrrad-, Glasbruch- oder Elementarschadenversicherung durch eine preisgünstige Zusatzleistung hinzu gebucht werden.
Warum Blitzschlag ein Problem ist


Unterversicherung vermeiden

Tipp:
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Hab und Gut im Wert und passen Sie bei Bedarf die Deckungssumme Ihrer Hausratversicherung an.
- Prüfen Sie Ihren Tarif auf den sogenannten Überspannungsschutz bei Blitzschlag.
- Vermeiden Sie eine Unterversicherung. Schließen Sie im Zweifelsfall einen Vertrag ab, bei dem ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wird.
- Vergleichen Sie Tarife und Leistungen. Nicht immer ist der günstigste Tarif der beste, bzw. der teuerste am geeignetsten für Ihre persönlichen Lebensumstände.
Fazit: Eine Versicherung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag ist nicht automatisch in jeder Hausratversicherung enthalten. Vielfach kann sie jedoch gegen einen geringen Aufpreis als Zusatzleistung hinzu gebucht werden.
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